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Ma sachlich gefragt wie stark darf ich von den Knachsweg geschädigt Sein?
weil Amts- und Verwaltungsrichter in Köln oder in Düsseldorf, nichts dagegen einzuwenden haben, das eine einmal festgestellte Ordnungswidrigkeit in Ordnung ist, auch wenn sie absichtlich Falsch geprüft festgestellt wurde. muss ich dulden, Dass Straßenkunst nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun habe. Und deshalb zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise Ordnungswidrig gemacht werden darf. Soviel ich weiß, ist die Kunstfreiheitsgarantie immer noch unangreifbar gültig? Wo 1971 (zum Scherenschnitt-Urteil) das Bundesverwaltungsgericht eine Behördliche Erlaubnisverweigerung der Straßenkunst noch für verfassungswidrig erklärt. weil das Behördenmacht über die Straßenkunstfreiheit stellt Kann es dem selben Bundesverwaltungsgericht ( --1979 –) dann keiner Kunst mehr erlaubt sein. sich ohne eine Behörden-Erlaubnis auf der Straße zu betätigen. dass ist auf so einem hohen level kein demokratischer Rechtsstaat in Folge sondern eine Bananenrepuplik Ziel ist, durch erlaubte Erlaubnisverweigerung, Straßenkunst beim Verkaufen eigener Bilder, dann als nicht mehr von der Kunstfreiheitsgarantie geschützt zu erklären.… oder wat? Zwanzig Jahre wurde der Unsinn, …Straßenkunst nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun habe, Juristenintern diskutiert. Und dem Bundesverwaltungsgericht von zahlreichen Rechtswissenschaftler der Vogel gezeigt. Bis das Bundesverwaltungsgericht 1996, die Kunstfreiheitsgarantie der Straßenkunst wieder wie beim Scherenschnitt-Urteil 1971. für Behördenunangreifbar erklärt. Das Credo heißt wieder, Straßenkunst kann der Kunstfreiheit wegen, auch nicht wegen des Verkaufs von Selbstgefertigten Bilder, Scherenschnitte oder sonst einer sachüblichen Straßenkunsttätigkeit verboten werden. Kunst ist kein Gewerbe. Also haben Straßenkünstler einen Rechtsanspruch auf eine Straßenkunsterlaubnis und die kann nicht schon deshalb verweigert werden, weil das anbieten von Waren in Fußgängerzonen Ordnungswidrig gemacht werden darf. Kann mir jetzt einer Erklären, warum die Behörden in Köln oder in Düsseldorf mir die Erlaubnis dennoch verweigert. Weil die Änderung der Rechtsprechung 1997 nur die erlaubnisfreie Kommunikation das Zeigen der Kunst beträfe, das Ausstellen aber nicht die Erlaubnisfreiheit zum Verkaufen, und da die Kunst bereits verfassungsrechtlicher Zustimmung nicht erlaubt werden muss, sich zu jeder Zeit an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen, braucht einem verlierer, auch mit Änderung der Rechtsprechung zur Straßenkunst, nicht erlaubt werden, sich in Fußgängerzonen. mit Kunst erlaubnisfrei zu betätigen. Schreibt das Ordnungsamt auch noch im Jahre 2007. an das Verwaltungsgericht Düsseldorf, Daraufhin wird mir das Armenrecht entzogen, Weil man Behördenwillkür nicht auf Kosten der Allgemeinheit auf immer und ewig anprangern darf. Meint die Unterzeichnende Richterin. Vielleicht haste dir in deiner unerschütterlichen Arroganz noch nie gefragt :…Was ist ein Fraudulend Redressal-System? Mit freundlichen Grüßen. Alias QuoVadis Geändert von QuoVadis (28.06.2008 um 10:31 Uhr) |
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#12 (Permalink) |
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Postrank 2
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Ort: Vöhringen
Beiträge: 41
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Du schmeißt Sachen in einen Satz die nichts miteinander zu tun haben...
Du darfst gerne Überall malen (Solange du nicht AUF die Straße malst oder auf Hauswände o.ä.) Nur für den Verkauf in Öffentlichem Raum brauchst du eine Genehmigung.. Wenn du dich einfach nur hinsetzt und malst ohne Verkaufsabsicht darf dir keiner Was, das ist mit Kunstfreiheit gemeint, auch darf deine Kunst keiner zensieren, auch das ist Kunstfreiheit.. Aber Verkaufen oder Ausstellen sind ganz andere Punkte... Wenn jeder wie er wöllt und wo er wöllt ausstellen udn verkaufen wollte, könnten wir in der Fußgängerzone oder wo auch sonst im Öffentlichen Raum nciht mehr gehen stehen oder auch nur einen Fuß vor den anderen Setzen.. Man kann nun mal nicht tun was man will, sondern muß auch Rücksicht auf andere nehmen. Deshalb die Genehmigungspflicht für Verkäufe in Öffentlichem Raum. Irgendwer muß ja dafür Sorgen das nicht tausend Leut am selben Tag mit ihrem Zeug die Straße Blockieren.... Aber ganz ehrlich vermut ich das jedes Wort hier vergebene Liebesmüh ist. Du willst den kleinen aber feinen GEsetzes Unterschied gar nciht verstehen... Anstatt hier zu lamentieren kümmer dich lieber um Ordentliche Ausstellungsräume oder eine Galerie, dann gibt es auch ncihts zu lamentieren, oder willst du genau deswegen Lamentieren, weil du bei einer ordentliche Galerie oder ein Ausstellungshaus nicht unterkommst??
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Ich bin Ich, Energie, die zum Teil geronnen ist und Materie genannt wird, während man den Nicht geronnenen Geist nennt, dennoch ist alles eins, Energie allein. [url]http://www.netjer.de[/url] [url]http://de.youtube.com/user/Hanshuran[/url] |
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#13 (Permalink) | |
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Gesperrt
Registriert seit: 09.06.2008
Ort: düsseldorf
Beiträge: 10
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Zitat:
wo lässt du sonst noch Denken, bei der Meklenbuger Volkszeitung oder lieber bei Bild? Wie Alt bist du damit du bereits alle Weisheiten schon gefressen Hast- QuoVadis Geändert von QuoVadis (28.06.2008 um 12:35 Uhr) |
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#14 (Permalink) |
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Postrank 4
![]() Registriert seit: 17.05.2008
Ort: Magdeburg
Beiträge: 119
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Natürlich ist es etwas anderes. Allein schon, dass Werbung wie "Ach schauen sie doch mal, was ich hier schönes habe!" unvermeidbar ist nervt, soetwas belästigt mich. Außerdem verkaufst du deine Kunst vielleicht gerade auf einem Platz heimlich kostenlos, den ein anderer Künstler anständig mietet?! Da der Aufpreis für einen solchen Verkaufsstandpunkt wirklich preisgünstig ist, finde ich diese Gesetzgebung sehr angebracht. Wozu bezahlen andere extra Ladenmieten? Dann würde ja jeder seine Verkaufsware auf die Straße stellen.
Außerdem verwirrt IHR MICH. Um was geht es dir denn nun? Magst du dir deine Beiträge nicht lieber noch einmal durchlesen, QuoVadis? Nur weil ich das Gesetz befürworte bin ich sicherlich kein Kunstbanause, der irgendeinen Künstler behindern möchte, denn wenn das der Fall wäre, wäre ich in diesem Forum wahrscheinlich fehl am Platze. Vor allem musst du hier niemanden beleidigen. Stell dir aber bitte vor, was los wäre, wenn jeder seine Kunst auf der Straße ausstellen würde. Vielleicht erkennst du dann, dass das Thema hier nicht unbedingt sinnvoll ist.
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[I][B][FONT=Georgia]-Kreativität ist ein Kind der Freiheit!- [/FONT][/B][/I] Geändert von LasAmarillas (03.07.2008 um 23:32 Uhr) |
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#15 (Permalink) | |||
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Gesperrt
Registriert seit: 09.06.2008
Ort: düsseldorf
Beiträge: 10
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Was wie werbung was?
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QuoVadis Geändert von QuoVadis (04.07.2008 um 03:27 Uhr) |
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#16 (Permalink) |
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.05.2008
Ort: Mallorca/Kitzbühel/St.Kitts
Beiträge: 305
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Offener Brief an Quo Vadis:
Liebe(r) Quo Vadis! Es ist unübersehbar dass Dich dieses Thema sehr beschäftigt und Dich die Art und Weise wie diverse Behörden mit Dir umgehen ungemein ärgert. Das ist schon O.K., legitim und verständlich und es ist auch ein Kunstforum sicher der geeignete Platz um über dieses Thema zu diskutieren und vielleicht für Dich auch eine wichtige Informationsquelle um sich hinsichtlich Deiner Position in dieser Frage zur orientieren. Du hast das Thema aufgebracht und die Meinung der anderen User dieses Forums erbeten. So mancher unserer User hat dieser Aufforderung Folge geleistet und seine Meinung gepostet. Für mich steht "Meinungsfreiheit" noch deutlich über "Kunstfreiheit" - aber es gibt noch etwas was über diesen beiden Freiheiten steht: Nämlich die Verpflichtung mit dem Recht auf Kunstfreiheit und dem Recht auf Meinungsfreiheit verantwortungsvoll und in einer für die Allgemeinheit sozial verträglichen Weise umzugehen. Was mich zum Kern meines offenen Briefes an Dich bringt: Wenn man andere um ihre Meinung fragt, dann muss man es bei allem Groll auch akzeptieren können, wenn diese nicht die eigene Meinung unterstützen sondern eben allenfalls auch einen gegenläufigen Standpunkt vertreten. Das ist zu akzeptieren! Man kann dagegen argumentieren und versuchen vom eigenen Standpunkt zu überzeugen - allerdings nur mit der Kraft der Worte und Argumente! NICHT OK(!) ist es hingegen wenn Du jeden der nicht Deiner Meinung ist mit Attributen wie "sinnloses Labermaul" oder "Wo lässt Du sonst noch denken" oder diverser anderer Untergriffigkeiten und Flegelhaftigkeiten belegst. Also: sicherlich wird sich mancher, gerade hier, finden der bereit ist mit Dir über Dein "Problem" zu diskutieren. Wie man sieht wird Dein Standpunkt bisher aber von anderen Kunstschaffenden und Kunstinteressierten eben nicht vorbehaltslos geteilt. Das ist doch interessant?! Hinterfrage doch diese Standpunkte auf eine höfliche, sozial verträgliche und auch im normalen Alltagsleben akzeptable Art und Weise und vielleicht lernst Du dadurch wie Du Deine Position besser vertreten kannst - wenn Du aber auf dem letzthin eingeschlagenen Weg beharrst, ohne die Entscheidung des Admins in dieser Frage vorweg nehmen zu wollen, dann würde ich mich an Deiner Stelle nicht wundern wenn man Dich letztlich ersuchen würde Dir eine andere Plattform zu suchen wo Du Dich vielleicht besser austoben kannst. Auf ein künftig gedeihliches, friedliches, fruchtbares und erfreuliches MIT-einander! Liebe Grüße & "Kratzfuss" Der Doc
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"Alle Menschen werden als Originale geboren, die Allermeisten sterben aber als Kopien." |
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#17 (Permalink) |
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Gesperrt
Registriert seit: 09.06.2008
Ort: düsseldorf
Beiträge: 10
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Über die Frage was ist Kunst kann man in diesem Forum offensichtlich gut Diskutieren.
Über Kunstfreiheit die uns alle was angegeht nur Labern. vermuten und schranken erfinden. Hier ist eine Hochspachliche Begründung. was soll hier darauf schließen das Straßenkunst bereits durch gesetz eingeschränkt werden Darf. weil Dummköpfe das gerne Annehmen möchten? ================================================ G r ü n d e Der Beschwerdeführer wird durch die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen nicht in seinem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 GG verletzt. Die Verwaltungsgerichte gehen in ihren Ausführungen ausdrücklich und im Ergebnis zutreffend von den Grundsätzen aus, die das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung30, 173 [188 ff.] - Mephisto - zur Lösung von Konflikten zwischen der Kunstfreiheitsgarantie und anderen verfassungsrechtlich geschützten Bereichen aufgestellt hat. Die Kunst ist in ihrer Eigenständigkeit und Eigengesetzlichkeit durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG zwar ohne gesetzlichen Vorbehalt gewährleistet. Andererseits ist dieses Freiheitsrecht nicht schrankenlos gewährt. Es kann mit anderen ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Rechten in Konflikt geraten. Dem Bundesverwaltungsgericht (und den Vordergerichten) ist darin zuzustimmen, daß der störungsfreie Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen und die Sicherheit des Straßenverkehrs in ihrem Kern durch die Grundrechte des Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet sind. Der hohe Wert dieser geschützten Rechtsgüter für die Gemeinschaft rechtfertigt es unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns, daß zu ihrem Schutze ein behördliches Kontrollverfahren eingeführt wird, das eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung erlaubnis- oder genehmigungspflichtig macht. Die Verwaltungsgerichte haben auch nicht verkannt, daß bei der Entscheidung über eine Erlaubniserteilung die Kunstfreiheitsgarantie entsprechend ihrem hohen Stellenwert innerhalb der Verfassungsordnung zu berücksichtigen ist. Darauf braucht hier aber nicht weiter eingegangen zu werden, denn Gegenstand des-Ausgangsverfahrens war lediglich die vom Beschwerdeführer begehrte Feststellung, daß er für die Ausübung der beabsichtigten Tätigkeit an dem von ihm ausgewählten Platz auf einer öffentlichen Straße keiner straßen(verkehrs-)rechtlichen Erlaubnis bedürfe. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Als Mitteilung gemäß § 93a Abs.5 Satz 2 ================================================== ====== vertan |
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#18 (Permalink) | |
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.05.2008
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Renommee-Modifikator: 1 ![]() |
Zitat:
Wenn Du Dich den Behörden gegenüber auch so verhältst wunderts mich nicht gerade wenn die alles was geht tun um Dir eins auszuwischen. Gutes altes Sprichwort, das auf Dich zu passen scheint: "Wie man in den Wald hineinruft so schallts zurück." ......... daher jetzt (in aller Freundlichkeit und Deutlichkeit!) eine erste Verwarnung für Dich! Der Doc (ohne Kratzfuss)
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#19 (Permalink) |
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Postrank 4
![]() Registriert seit: 17.05.2008
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Beiträge: 119
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Herzlichen Dank, O.Pout....
Das letzte was ich dazu sagen möchte: vielleicht solltest du einem Rechtsforum beitreten, QuoVadis.... Herzliche Grüße vom Labermaul.
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#20 (Permalink) | |
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Gesperrt
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Zitat:
Aber solche Subtilität ist einem gekratztbuckeltem Admin, Herzlichen Dank, O.Pout.... so weltfremd, das sich Leute wie Du hinter seiner Ahnungslosigkeit gut verstecken können. Der gemoppte hat immer das Nachsehen, wenn er es mit Ehrlichen worten so Anonyme amarillas Outet. QuoVadis |
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